Brienzwiler
Berner Oberland

Bauverwaltung Informationen

  • Dieser Beitrag befindet sich im Aufbau und soll hilfreiche Informationen für Bauherrschaft, Architekten, Projektplaner und ausführende Firmen bereitstellen.
  • Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Ortsplanungsrevision sowie die einschlägigen Reglemente und Merkblätter.

baueingabe

Seit dem 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, das Baugesuch elektronisch über eBau einzureichen.

Baugesuche, die in reiner Papierform (nicht in Verbindung mit eBau) eingereicht werden, gelten als nicht vollständig und werden wegen formellem Mangel retourniert.

eBau Logo


Vorabklärung (voranfrage)

  • Bei komplexen Bauvorhaben oder unklarer Rechtslage ist es empfehlenswert, vor der Einreichung eines Baugesuchs eine schriftliche Vorabklärung mit konkreten Fragen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

  • Anhand der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken Ihres geplanten Bauvorhabens besser einschätzen sowie unnötige Verzögerungen und Mehrkosten im Baubewilligungsverfahren vermeiden.

  • Eine Vorabklärung ist kostenpflichtig.


Was deckt eine Vorabklärung nicht ab?
- Vollumfängliche materielle Prüfung
- Grobe Vorprüfung der Baugesuchsunterlagen

Voraussetzungen für eine Vorabklärung
- In der Regel genügt eine einfache Vorabklärung. Die Vorabklärung

  ist zwingend über eBau einzureichen: www.ebau.apps.be.ch.

Die Vorabklärung muss
- eine kurze, aussagekräftige Beschreibung (im eBau-Formular) enthalten;
- eine oder mehrere konkrete Fragestellungen enthalten;
- wo nötig entsprechende Planunterlagen, Foto(montagen) etc. umfassen.

Veröffentlicht: 23. Juni 2026